Filippos Gartenordnung
Wir möchten, dass der Besuch bei Filippos Erlebniswelt für alle ein unvergesslicher Tag wird. Das bedeutet vor allem für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Um Missverständnisse und Unstimmigkeiten vorzubeugen, sind den unten aufgeführten Punkte bitte unbedingt Folge zu leisten.
Parken
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb dieser parken und dadurch den Verkehr behindern, müssen wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.
Achten Sie bitte auch auf die Sicherheit Ihres Eigentums, achten Sie bitte bei Verlassen Ihres Fahrzeugs darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände im Auto liegenlassen. Ebenso bitten wir Sie, keine Tiere im Fahrzeug zurück-zulassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch andere haftet die Filippos GmbH & Co KG nicht. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Der Ausschluss der Ersatzpflicht gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige der Filippos GmbH & Co KG verursacht wird. Schadenersatz kann nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen von Filippos Erlebnisgarten unserem Personal im Hofladen melden, soweit diese Schadensmeldung zumutbar ist.
Eintrittskarten
Der Garten ist nur mit zulässiger Karte und durch den ausgewiesenen Eingang zu betreten. Weder Tages-, Urlauber-, noch Jahreskarten sind übertragbar. Die Tageskarten sind während des Aufenthaltes im Garten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tageskarten sind für die Dauer des am Tag gekauften Datums gültig und verlieren im Anschluss deren Gültigkeit. Urlauberkarten behalten ab dem Kaufdatum 14 Tage lang ihre Gültigkeit und sind bei jedem erneuten Besuch in diesem Zeitraum mitzuführen. Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab dem Tag des Kaufes für die Dauer eines Kalenderjahres während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Park. Sie ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch ersatzlos eingezogen und der Ausschluss aus dem Garten ausgesprochen. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Parks während der Laufzeit der Karte. Öffnungszeiten können ohne Vorankündigung geändert werden.
Die Eintrittskarte berechtigt zur Benutzung aller zum Zeitpunkt des Besuchs angebotenen Leistungen, für die kein gesondertes Entgelt gefordert wird.
Leistungen, für welche ein gesondertes Entgelt beansprucht wird, sind entsprechend ausgewiesen.
Alle mit der Eintrittskarte erworbenen Berechtigungen erlöschen mit dem Verlassen des Gartengeländes.
Ein Wiedereintritt am selben Tag ist nur mit gültigem Handstempel möglich.
Es besteht zum Besuchszeitpunkt kein Anspruch auf Vollständigkeit und/ oder Inbetriebnahme aller angebotenen Leistungen. Die Filippos GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen aufgrund von Reparaturen, TÜV- Prüfungen, höherer Gewalt und/oder ungünstiger Witterung vorübergehend nicht zur Verfügung zu stellen. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht, auch nicht teilweise.
Nicht verfügbare Einzelleistungen werden unverzüglich durch die Filippos GmbH & Co KG im Eingangsbereich sowie am Ort der Leistung bekannt gegeben. Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder sie können vom Parkgelände verwiesen werden
Mitbringen von Speisen und Getränken
Filippos Erlebnisgarten ist ein familienfreundlicher Freizeitgarten. Deshalb möchten wir unseren Besuchern ermöglichen Speisen selber mitzubringen, dies gilt insbesondere für ein gebuchtes Grillpaket. Bitte beachten Sie, dass durch Ihre Speisen kein unnötiger Müll entsteht wie Einweggeschirr und Umverpackungen, diese lassen sie bitte zuhause. Einweggeschirr ist in Filippos Erlebnisgarten nicht gestattet. Entsorgen Sie bitte entstandenen Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer zum Schutz unserer Umwelt, Pflanzen, Tieren, Boden und Grundwasser. Mitgebrachte Speisen dürfen nur außerhalb des Cafés und Bistrobereiches verzehrt werden. Getränke dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden, ausgenommen sind lediglich notwendige Getränke aus gesundheitlichen Gründen. Halten Sie Maß, dann können wir eher ein Auge zudrücken.
Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe
Den Ticketerwerber ist es nicht gestattet Tickets von Filippos Erlebnisgarten zu veräußern oder weiterzugeben, auch nicht im Rahmen einer privaten Weitergabe.
Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verbote verliert das Ticket seine Gültigkeit und berechtigt nicht mehr zum Besuch von Filippos Erlebnisgarten. Filippos Erlebnisgarten behält sich außerdem vor, Personen, die gegen die obigen Weiterverkaufsverbote verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern und/oder weitergehende zivil- und/oder straf- rechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Gartenbenutzung
Der Gartenbesuch soll für Sie, aber auch für alle anderen Besucher zum Erlebnis werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Mitarbeiter zu einem reibungslosen Betrieb gehören und von allen Besuchern beachtet werden müssen. Außerdem ist es für uns selbstverständlich, dass Ihnen klar ist, dass die Benutzung und Nutzung des Gartens auf eigene Gefahr geschieht und Eltern dementsprechend für ihre Kinder haften.
Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Erlebnisgarten
Die Einrichtungen im Garten stehen Ihnen, im Rahmen der jeweiligen Benutzungseinschränkungen, zur Verfügung. Bitte beachten Sie jeweils die Anweisungen des Personals. Sollten Sie mutwillig und wissentlich die Benutzungshinweise und Benutzungseinschränkungen sowie die Anweisungen des Personals missachten, so kann das Personal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange vorzudrängeln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Spielbereiche für jeden Besucher geeignet sind. Sie können die Benutzungseinschränkungen auf den Tafeln an den einzelnen Bereichen nachlesen. Es handelt sich bei den Benutzungseinschränkungen um Vorgaben des TÜV und des Herstellers der jeweiligen Attraktion, welche zu Ihrem Schutz getroffen wurden.
Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungshinweise oder Benutzungseinschränkungen, durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen sind wir verpflichtet, zum Schutz der Besucher die Nutzung des Gartens einzuschränken oder einzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht bei Ausfall einzelner Attraktionen aus o.g. Gründen nicht, auch nicht teilweise.
Einzelne Einrichtungen und Attraktionen, die aus Gründen höherer Gewalt bzw. aus Sicherheitsgründen nicht in Betrieb sind, werden an der jeweiligen Attraktion bekannt gegeben.
Aufsichtspflicht
Kinder unter 12 Jahren müssen grundsätzlich von aufsichtführenden Personen begleitet werden. Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.
Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren dürfen an Tagen mit Abendprogramm über 20 Uhr hinausgehend (nach 16 Uhr) nur mit einer aufsichtführenden Person als Begleitung teilnehmen.
Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter zurückzuführen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Gefahren für Leben und Gesundheit. Wir haften nicht für Gegenstände, die mitgebracht werden, die Mitarbeitern im Park übergeben werden oder im Park abgelegt werden.
Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Garten werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen (dies beinhaltet Sach-, Personen- und sonstige Schäden), so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Gartengeländes im Hofladen. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Gartengeländes erfolgt. Der Einsatz unserer Erste – Hilfe - Leistungen ersetzt nicht eine eventuell notwendige ärztliche Versorgung.
Trampoline und "Strohburg"
Es ist unbedingt zu beachten, dass Schuhe auf den Trampolinen und der "Strohburg" vor Nutzung auszuziehen sind. Außerdem ist es die Pflicht der Eltern das Hüpfen zu überwachen und bei Bedarf Kinder zu stoppen oder zu hindern sich zu gefährden.
GoKart Bahn und Luisen Hof
Die von uns bereitgestellten Fahrzeuge werden regelmäßig geprüft und gewartet. Sie sind zum Fahren für Personen gedacht, nicht für Unfalltraining, absichtliche Zusammenstöße oder Karambolagen. Diese sind verboten. Eine Missachtung dieses Verbotes hat einen sofortigen Ausschluss aus dem Gartenbereich zur Folge ohne Erstattung oder Teilerstattung.
Die Trettrecker und Bobbycars sind für die kleinsten Besucher, Kleinkinder bis 5 Jahre, vorbehalten. Eine Nutzung durch im Schnitt größere oder ältere Personen ist nicht gestattet. Alle angebotenen Fahrzeuge bleiben in den dafür vorgesehenen Bereichen und dürfen nicht den Gartenbereich außerhalb der Bahnen verbracht werden.
Hunde
Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der kurzen Leine geführt werden. Hunde dürfen nicht mit in die Tiergehege geführt werden. Bitte vermeiden Sie zum Wohle aller Tiere zu nahe Begegnungen auch mit den freilaufenden Tieren des Gartens und Ihrem Hund. Hundekot ist aufzunehmen. Ein kostenloses Hunde- Hygiene-Set erhalten Sie in unserem Hofladen. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Unsere Tiere
In Filippos Erlebnisgarten ermöglichen wir Ihnen direkten Kontakt zu einigen Haustierarten. Tiere im Erlebnisgarten dürfen ausschließlich mit artgerechtem Futter gefüttert werden, also meist gepflücktes Gras oder Beikräuter wie Löwenzahn und Klee. Die Tiere dürfen kein mitgerachtes Futter erhalten oder Speisen aus dem Bistro und Cafe.
Den Tieren ist mit Respekt und Rücksicht zu begegnen. Mißachtungen dieser Regel wie jagen, schlagen oder jegliche Form von Mißhandlung, wird aus dem Garten ausgeschlossen ohne Erstattung oder Teilerstattung.
Unser Obst
In Filippos Erlebnisgarten bauen wir vielen verschiedene Obstarten an. Sie haben die gesamte Saison die Möglichkeit in die Obstkulturen zu schauen, die Entwicklungsphasen zu beobachten. Zu der jeweiligen Erntezeit ist das Naschen von der Pflanze direkt in den Mund im Eintrittspreis inklusieve. Jede Frucht, die in ein Gefäss gepflückt wird wird im Hofladen bzw in der Pfortenstube zum Selbstpflückpreis abgerechnet. Nach der Abrechnung darf das Obst dann mit in den Gartenbereich genommen werden, zur Kontrolle dient der Kaufbeleg.
Die Selbstpflücke wir mit Freigabeschildern im Garten angezeigt und im Hofladen auf Hinweisschildern. Pflücken und Naschen Sie nur in freigegebenen Anlagen.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Gartengelände sind unbedingt zu beachten.
Bei Benutzen sämtlicher Attraktionen ist das Rauchen verboten. Dies gilt auch in den Anstellbereichen und /oder größeren Menschenansammlungen.
Das „Gesetz zum Schutz der Jugend“ nehmen wir sehr ernst. Jeder, der dies nicht einhält, wird ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises vom Gartengelände verwiesen. Sicherheitsgitter, Sicherheitsabsperrungen, Zäune und Mauern dürfen keinesfalls überklettert werden.
Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen und Rauschmitteln ist auf und vor dem Gelände von Filippos Erlebnisgarten nicht gestattet.
Den Anordnungen des Personals von Filippos Erlebnisgartens ist im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs Folge zu leisten.
Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten sind untersagt. Das Tragen von Oberbekleidung ist erforderlich. Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Schlitten etc. ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, Schneefall o.ä.) kann es im Garten zu Rutschgefahr kommen. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen im gesamten Gartengelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen und rutscharmes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen.
Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung, wie auch das Anbieten, Inverkehrbringen von Waren und Dienstleistungen auf dem gesamten Gartengeländes, inklusive der Parkplätze und den Flächen vor den Eingängen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgebungen für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und Fahrgeschäfte etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.
Film- und Fotoaufnahmen
Ihre Film- und Fotoaufnahmen zu privaten Zwecken in Filippos Erlebnisgarten sind ausschließlich in den öffentlich zugänglichen Gästebereichen gestattet.
Der Einsatz von Drohnen ist auf unserem gesamten Gelände (auch auf dem Parkplatz aus Sicherheitsgründen und aus Rücksichtnahme auf unsere Gäste (Persönlichkeitsrecht/Recht am Bild) verboten. Aufnahmen mit Drohnen werden ausschließlich von Filippos Erlebnisgarten selbst, unter strengen Sicherheitsauflagen, durchgeführt. Für Privatpersonen besteht keine Möglichkeit Drohnen einzusetzen.
Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke sowie Aufnahmen für TV-Beiträge bedürfen einer Drehgenehmigung der Geschäftsführung der Filippos GmbH & Co KG und finden immer in Begleitung statt.
In Filippos Erlebnisgarten werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche/Attraktionen werden, soweit möglich, gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/ Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.
Bei Verstößen gegen das Verbot von Film- und Fotoaufnahmen machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch mit der Folge, dass die verbotswidrig handelnde Person vom Parkgelände verwiesen und ihr für die Zukunft ein umfassendes Haus- und Betretungsverbot für den gesamten Filippos Erlebnisgartens erteilt wird.
Aus privat- und datenschutzrechtlichen Gründen ist das Fotografieren des Filippos Personals ausdrücklich untersagt und muss auf Nachfrage gelöscht werden.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
Bei Verstößen gegen die Parkordnung hat die verbotswidrig handelnde Person zum Nachweis der Identität ihren Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Regelmäßig sind dies: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort. Personenbezogene Daten, die anlässlich von Verstößen gegen die Gartenordnung bzw. bei Erteilung von Hausverboten gespeichert werden, werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen eine weitere Speicherung entgegenstehen (§ 6b Abs. 5 BDSG).
Hausrecht
Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen den vorhandenen Benutzungshinweisen und Einschränkungen nutzt, den Anordnungen des Personals, dieser Parkordnung oder Gebotsschildern nicht Folge leistet und in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Gelände verwiesen werden.
Darüber hinaus ist die Filippos GmbH & Co KG berechtigt gegen Personen, die gegen die Gartenordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Parkgelände angetroffen werden, eine Verwarnung oder ein umfassendes Haus- und Betretungsverbot für Filippos Erlebnisgarten auszusprechen. Personen, die trotz eines erteilten Haus- und Betretungsverbot, das Gartengelände betreten, machen sich wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB strafbar.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung ist am Sitz der Filippos GmbH & Co KG, Amtsgericht Plön.
Anwendbares Recht, Nebenabreden, Kontakt
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Punkte dieser Gartenordnung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in Filippos Erlebnisgarten.
Kirsten Manthey
-Geschäftsführerin-
Futterkamp, 01.09.2022
Gartenordnung Download:
Filippos GmbH & Co KG
Am See 1, 24327 Futterkamp
www.filippos-erlebnisgarten.de